AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wyntech AG

Stand: 1. Mai 2024

  • Die vorliegenden AGB bilden einen integralen Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.

  • Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

  • Alle vom Unternehmer erstellten Offert-Unterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offert-Unterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben oder zu vernichten.

  • Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

  • Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

  • Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

  • Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt: Zahlung innert 14 / 30 Tagen netto

  • Notfälle: Sollte ein Einsatz eines Servicemonteurs ausserhalb der Bürozeiten (07.00 – 17.30 Uhr am Freitag bis 16.00 Uhr), oder an Wochenenden und allg. Feiertagen notwendig sein, wird eine Pikett-Pauschale von CHF 120.00 pro Einsatz verrechnet. Zuschlag auf Stundenansatz:
    17.30 (16.00) – 20.00 Uhr + Samstag = 25% 20.00 – 07.00 Uhr = 50% Sonn- und Feiertage = 100%

  • Retouren (Rücklieferungen) die nicht auf das Verschulden des Installateurs zurückzuführen sind, werden dem Kunden mittels einer Aufwandsentschädigung von 25% des Bruttowarenwerts verrechnet.

  • Der Vertragspartner anerkennt eine Versicherungsgesellschaft als Stelle für die Gewährung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art. 111 OR zu fordern.

  • Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

  • Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  • Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

  • Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

  • Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens, in 5727 Oberkulm